Am 04.06.2021 hat die EU-Kommission finalen Arbeitsdokumente für die neu aufgelegten Standardvertragsklauseln für den internationalen Datentransfer (“Standard Contractual Clauses” – kurz ‚SCC’) herausgegeben. Die offizielle Veröffentlichung wird in Kürze erfolgen. Die SCC’s sind sogenannte „Musterverträge“, die zur Darlegung einer geeignete Garantie nach Art. 46 DSGVO für den Transfer von personenbezogenen Daten in sichere/unsichere Drittland verwendet werden können.

Hier die Änderungen:
Es gibt keine zwei unterschiedlichen SCC-Muster mehr, sondern nur noch ein Dokument, in dem es vier „Module“ gibt, die wie folgt unterteilt sind:

Modul 1:
Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen zwei Verantwortlichen
Modul 2:
Übermittlung von personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter
Modul 3:
Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen zwei Auftragsverarbeitern
Modul 4:
Übermittlung von personenbezogenen Daten vom Auftragsverarbeiter an den Verantwortlichen

Inhaltlich wurde vor allem die gesetzliche Vorgabe der Risikofolgeabschätzung integriert, die sogenannte Pflicht zur Datentransfer-Folgenabschätzung. Dabei handelt es sich um die Pflicht, sich davon zu überzeugen, dass der entsprechende Vertragspartner aus dem Drittland auch in der Lage ist, seinen Pflichten aus den aktuellen SCC nachzukommen.
Weiterhin kam die Pflicht zur Abwehr von Regierungsanfragen hinzu, die den Anforderungen der Standardschutzklauseln widersprechen. Hier kam eine Informationspflicht an die zuständigen Aufsichtsbehörden über eine solche Regierungsanfrage hinzu.

Abschließend ist noch anzumerken, dass trotz der Neuauflage der SCCs, eine Einzelfallprüfung des Datenschutzniveaus notwendig ist. Hier können Sie sich zum Beispiel mit dem Versand eines Fragenkatalogs an den Verarbeiter im Drittstaat absichern und eine Kontrolle der verwendeten TOM des Verarbeiters.

In Kraft treten und Übergangsfristen

Die neuen SCCs treten 20 Tage nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt (07.06.2021) in Kraft.

Nach drei weiteren Monaten wird die Gültigkeit der bisherigen SCCs aufgehoben. Abgeschlossene SCCs, die vor diesem Aufhebungsdatum auf Basis der aktuellen (alten) SCCs geschlossen wurden, bekommen eine Übergangsfrist von 15 Monaten, in denen die Unternehmen Zeit haben, den Datentransfer in ein Drittland nach den neuen SCCs zu machen.